Digitale Tondokumente verschriftliche ich für Sie. Neben der reinen Abschrift können auch Transkriptionsregeln (beispielsweise
nach Hoffmann/Riem, Kallmeier/Schütze oder individueller Absprache) Anwendung finden.
Da ich in ein breites Netzwerk von Transkripteuren eingebunden bin, ist es auch möglich eine größere Anzahl an Dokumenten zu verschriftlichen. Die Abrechnung erfolgt nach Normseiten (2300 Zeichen ohne Leerzeichen). Genauere Angaben und Beispielrechungen finden Sie unter der Rubrik "Kontakt und Preise". |